„Ich ermächtige den Förderverein der EVS, Zahlungen von meinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Förderverein der EVS auf mein Konto
gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen ab dem Belastungsdatum die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.“